Scheinselbständigkeit umgehen

Das ewige Kreuz mit der drohenden Scheinselbständigkeit

Wieder einmal flammt in der VA-Branche die Diskussion über die Scheinselbständigkeit von Technikern auf. Es gibt sogar Technikdienstleister, die mit seltsamen Konzepten, wie Festanstellung für ein paar Std. die Woche ankommen und behaupten damit unsere Probleme zu lösen. Dabei lösen sie damit höchstens ihre eigenen, denn die Scheinselbständigkeit wird immer pro Kunde untersucht. Du kannst also bei Fa X als selbständig eingestuft werden und bei Fa Y als scheinselbständig. Die DRV prüft das für jeden unserer Kunden (wenn sie einen hochnimmt). Sich bei einer Fa für ein paar Std. die Woche fest anstellen lassen und dann noch ein paar Kunden nebenher abfrühstücken behebt also nicht unsere Probleme mit der DRV. Die Kohle bei dem Teiljob reicht aber nicht zum Leben. Also Quatsch!

Das Problem

Wenn man sich die Gerichtsurteile ansieht, die in der letztzen Zeit gefallen sind, speziell das vom BGH vom 13.12.2018 (Az. 5 StR 275/18), dann ist immer die Summe aller Faktoren entscheidend. Dabei ist ein ganz wichtiger Punkt das “unternehmerische Risiko“. Wenn also Fa X dem Techniker Y sagt: “Du kriegst den Job, abgerechnet wird nach Stunden, also trag dich hier in die Liste ein. Dann räum noch den Platz mit auf und pack bei den anderen Gewerken mit an.” Dann riecht das nach Scheinselbständigkeit, weil der Techniker kein unternehmerisches Risiko trägt. Er bekommt Kohle, solange er vor Ort ist. Auch macht er alles nur auf Anweisung, eben wie ein Angestellter. Deswegen wurde der Auftraggeber verknackt.

Hier ein Link zum nachlesen. Ein Kommentar eines Rechtsanwaltes zum Gerichtsurteil: https://www.event-partner.de/eventtechnik/merkmale-fuer-scheinselbststaendigkeit-in-der-eventbranche

Lösungsweg?

Aus dem oben erwähnten Artikel scheinen mir folgende Vorschläge sinnvoll:

  • Als Selbständiger keine Klamotten mit Logo des Auftraggebers tragen. Die Ansage: dunkle, gedeckte Kleidung ist aber okay.
  • Schuster bleib bei deinen Leisten! Keine Arbeiten übernehmen, die nicht zu deiner Qualifikation gehören.
  • Saubere Abrechnung nur über Rechnungsstellung (Preisverhandlung?). Besser mit Auftragserteilung auf dem klassischen Weg. Also: Preisverhandlung, Angebot, Auftragserteilung.
  • Noch besser: Rechnung mit Pauschalpreis, also eben nicht 35 Std. a Preis X = Summe Y. Sondern “gemäß Auftragserteilung für die VA 1234 pauschal: Summe X”.

Angebot und Auftragserteilung sollten dann auch von außen nachvollziehbar sein. Frei nach dem Motto:

Fa X: “so und so viele Tage, geschätzter Tagesaufwand ca. Y Std. Was willst du dafür haben?”

Techniker Y sagt: “okay dafür brauche ich Summe Z” und schickt ein Angebot.

Fa X nimmt das Angebot an und erteilt schriftlichen Auftrag.

Dann liegt beim Techniker ein unternehmierisches Risiko, da es nun seine Verantwortung ist die Aufgaben zeitgemäß zu erledigen. Überstunden wären dann wohl nur möglich, wenn nachvollziehbar Techniker Y den zeitlichen Mehraufwand definitiv nicht zu verantworten hat (z.B. Dekobauer hat Terminplan deutlich überzogen, alle anderen Gewerke kommen dadurch in Verzug). Schnarcht er aber mal ein bisschen auf nem Case und wird deswegen eine Std. später fertig, ist das sein Problem.

Also eigentlich nix neues!

Wenn man sich das alles so ansieht, dann müsste man eigentlich zu dem Schluss kommen, dass das schon immer so gehandhabt wurde. Ich arbeite seit mehr als 30 Jahren immer mit Auftragserteilung von meinen Kunden. Ich dengele auch kein Rig zusammen, schiebe keine Stühle durch die Gegend und fege nicht die Halle durch.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass dies KEIN rechtlicher Rat ist, sondern meine Meinung. Wie seht ihr die Lage zur Scheinselbständigkeit? Was macht ihr dagegen/dafür/ was auch immer?

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