Es gibt ein paar Neuigkeiten zu Funkfrequenzen im UHF-Salat. Die Bundesnetzagentur rührt fleißig am Dressing herum und der momentane Stand sieht wie folgt aus:
Allgemeinverfügung (= hier darf man frei hupen)
- 790-814 MHz + 838-862 MHz, 50 mW , Vfg 91/2005, endet 31.12.2015
- 823-832 MHz, 50 mW, Vfg 9/2011, befristet bis 31.12.2021 NEU
- 863-865 MHz, 10 mW, Vfg 7/2006, befristet bis 31.12.2016
- 1785-1805 MHz, 50 mW , Vfg 10/2011, befristet bis 31.12.2021 NEU
Einzelzuteilung: (jede Frequenz muss einzeln beantragt werden!)
- 470-710 MHz, 50 mW, Rundfunkprogrammproduktion
- 710-790 MHz, 50 mW
- 174-230 MHz, 50 mW
Die Angaben in mW stehen für die maximal zulässige Sendeleistung. Für Einzelzuteilungen werden Gebühren fällig, zu erfragen bei der Bundesnetzagentur. Achtung: die sprechen dort von „Durchsagefunkanlagen“ mal wieder feinstes Amtsdeutsch!
Interessant ist der Bereich von 1785-1805 MHz, hier sollen in Zukunft alle Funkmikros tuten. Das hat aber noch einen Haken: diese Systeme funktionieren nur, wenn zwischen Sender und Empfänger Sichtkontakt besteht! Da fallen einem doch gleich viele Situationen ein, wo das schnell ins Auge gehen kann: Sänger turnt auf der Bühne rum und kommt in optisch toten Winkel zum Empfänger: wupps die Stimme ist weg! Bisher fehlen in diesem Bereich also noch ausgereifte Systeme. Na, 2015 ist noch ein bischen hin, da müssen die Hersteller noch flink was basteln ….
Diese Infos zu den Funkfrequenzen wurden mir übrigens von Jürgen Otte zur Verfügung gestellt.
Weitere Quellen: https://shuredeutschland.wordpress.com/2011/02/28/bnetza-vergibt-neue-frequenzen-fur-funkmikrofone/, https://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/192992/publicationFile/10025/Jahresinhaltsverzeichnis2011pdf.pdf, https://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/38186/publicationFile/10168/Durchsagefunk823MHz_832MhzVfg9_2011pdf.pdf
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das heißt, es ist gar nix mehr frei, überall will man Geld sehen. Nachträglich zu ändern ist auch nicht gerade fein.
UHF-R weiß ich nicht, sind zwei Geräte eins mit babyfon 863-865 und eins das noch in den 823 -832 rein geht.
Im Übrigen sollte man nicht vergessen, dass ja bereits im nahen Ausland solche Knebelbestimmungen unbekannt sind und man sein Gerät einfach dort verkaufen kann. Mein altes Gitarrenfunkgerät ging nach Australien.
gefunden- danke.
Folgenreich also für den, der sich auf falsche Aussagen seitens der Hersteller oder Händler verlässt bzw. nachträglich geänderte Bestimmungen übersieht..
Ja. Wir dürfen uns leider nie auf lapidare Aussagen von Händlern verlassen. Aber bis 2016 ist es noch ein bischen hin und so lange kannste ja noch in dem Bereich hupen. Falls du Shure UHF-R gekauft haben solltest, lohnt sich eventuell auch ein Umbau.
danke nochmal.
Vor allem würde das Shure völlig widersprechen (und anderen) Wenn man googelt, findet man meistens dies:
Was passiert mit dem europaweit harmonisierten Frequenzbereich 863 – 865MHz?
Hier ändert sich nichts. Auch nach 2016 kann dieser Bereich anmeldefrei genutzt werden. Dieser Bereich ist besonders empfehlenswert für Anwender die nur wenige Funksysteme betreiben wollen.
Sorry, kann ich so nicht ganz nachvollziehen. Habe gerade noch einmal gegoogelt: „Frequenzbereich 863 – 865MHz“. Gleich der erste Eintrag ist die Bundesnetzagentur. Auf der gezeigten Seite ist dann gleich das 2. Dokument Vfg. 7/2006, welches unter 2. Befristung den 31.12.2016 angibt.
Das Ganze Thema ist schon schräg! Ich habe eben meinen Link getestet und musste feststellen, das die Behördenheinies mal wieder was geändert haben. Nutze folgenden Link: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Sachgebiete/Telekommunikation/Regulierung/Frequenzordnung/Allgemeinzuteilung/FundstelleId5005pdf.pdf?__blob=publicationFile
Die Befristung ist zwar nicht aufgehoben, aber auf 2016 erweitert. Auch die s. g. „Mittenlücke“ von 823-832 MHz ist befristet bis 31.12.2021. Wenn du wirklich Ruhe haben willst, musst du auf 710 -790 MHz ausweichen. Dieser Bereich ist nicht befristet, bedarf aber der Einzelzuteilung.
Auwaiah! jetzt habe ich doch glatt auch noch dieses Dokument gefunden: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Sachgebiete/Telekommunikation/Regulierung/Frequenzordnung/Allgemeinzuteilung/FundstelleId289pdf.pdf?__blob=publicationFile
Das ist die VfG 2003, auf die ich mich in meinem Artikel bezog. Ich vermute mal, dass aber jetzt die Befristung bis 31.12.2016 gilt, da diese Veröffentlichung neuer ist (von 2006). Ich werd mal in den nächsten Tagen jemand von der Bundesnetzagentur anrufen. Das ist doch recht verworren. Das werde ich hier dann posten.
danke + sorry, konnte nirgends eine solche Befristung finden. (Amtsblätter mit 70 Seiten durchzulesen, um einen versteckten Hinweis darauf zu suchen halte ich allerdings für eine Zumutung!)
Das heisst, das bereits gekaufte Gerät (Intrumental-Funk), bei dem mir uneingeschränkte Nutzung garantiert wurde, (wie auch bei shure vermerkt, ebenso auf dem shure- Link hier oben: keine Einschränkung vermerkt) erfahre ich nun das Gegenteil. Wo bitte ist der Link genau? Danke
Nein leider nicht. Wenn du mit Funkmikros arbeitest solltest du unbedingt dir die entsprechenden Amtsblätter der RegTP runterladen (Links oben). Nur die sind wirklich maßgeblich. Auf anderen Websites habe ich auch schon mal Fehler entdeckt.
„863-865 MHz, 10 mW, Vfg 68/2003, befristet bis 31.12.2013“
Verwirrung pur, dachte diese wären unbefrristet???
[…] Übersicht der legalen Frequenzbereiche […]
Hallo,
nur zur Info,
Der allgemein zugeteilte Bereich ist „nur“ von 790 – 814 und 838 – 853 MHz. Die drei TV-Kanäle dazwischen war für DVB-T frei gehalten.
Besten Gruß
Jürgen
Hallo Jürgen, danke für den Hinweis, ich hab’s noch schnell korrigiert. Du meintest sicher 862 MHz. 😉